AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen 10 Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.
  5. Bei Vertragsabschluss nimmt der Kunde eine Leistung der floW-Fotografie in Anspruch, welche nicht an eine bestimmte Person gebunden sein kann.
  6. Im Falle von Beschädigung, Ausfall oder Diebstahl, sowie jegliche sonstige Einschränkung von Kameraequipment und jeglichem Zubehör am Tage der Auftragsausfürung besteht kein Schadenersatzanspruch, sollte hierdurch die fotografische Arbeit nicht beendet werden können oder teilweise unterbrochen worden sein.

 

II Überlassenes Bildmaterial

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

III Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein privates Nutzungsrecht.
  2. Bei kostenpflichtigen Fotoshootings gilt als vereinbart, dass der Kunde das ihm überlassene Bildmaterial (bearbeitet und unbearbeitet) unbegrenzt zu eigenen Zwecke verwenden und für eigene und private Zwecke vervielfältigen, jedoch ohne besondere Vereinbarung nicht weiterveräussern darf.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte oder Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  4. Jede über die Ziffern 2 und 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für: eine gewerbliche Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  8. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  9. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, sodass eine Archivierung durch die Fotografin ausgeschlossen wird, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

IV Haftung

  1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Personen (z.B. auf Familienfeiern, Hochzeiten) hat der Kunde zu sorgen.

 

V Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
  2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Model-Honorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
  5. Vereinbarte und geleistete Anzahlungen auf Fotoaufträge (z.B. für in der Zukunft liegende Termine) sind nicht durch die Fotografin zurückzuvergüten, sofern der Grund für das Nichtzustandekommen des Termines in der Verantwortung des Kunden liegt.

 

VI Lieferung und Gewährleistung

  1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors; andere FotografInnen etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
  2. Art und Umfang der Lieferung ist den jeweiligen Offerten, Programmen und Paketen auf der Homepage bzw. den individuellen schriftlichen Angeboten zu entnehmen.
  3. Die Fotografin liefert, sofern nicht anderes zuvor vereinbart wurde, i.d.R. bei normalen Fotoshootings innerhalb von 6 Wochen; bei Hochzeiten und Familienfeiern innerhalb von 12 Wochen.
  4. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. In jedem Fall haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
  6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Insbesondere die unterschiedliche Auffassung der künstlerischen Ausgestaltung und Bildbearbeitung des Auftrages durch die Fotografin stellt keinen Mangel dar. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
  7. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Lebensdauer der Fotopapiere und elektronischen Medien auf denen geliefert wird.
  8. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wünscht der Kunde versicherten Versand, so ist dies besonders zu vergüten.

 

VII Verlust und Beschädigung

  1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet die Fotografin immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
  2. Pkt 1. gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

 

VIII Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des achtfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Durch die in Ziffer 1. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

IX Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

X Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.